Mietbedingungen & Campingplatzordnung

entdecken

Mietbedingungen für Ferienhäuser & Ferienwohnungen

1. Das gemietete Ferienobjekt ist nicht Eigentum der Müritzparadies GmbH. Die Müritzparadies GmbH tritt im Auftrag 1. des Wohnungseigentümers im Feriendorf „Alte Fahrt“ und 2. der Feriendorf Bolter Kanal OHG auf und ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

2. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Reservierungsbestätigung erhalten hat. Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % sofort (max. 5 Werktage) fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Sollten die Zahlungen nicht termingerecht erfolgen, behalten wir uns vor die Buchung zu stornieren.

3. Die Ferienhäuser können zwischen 15:00 und 18:00 Uhr (September bis April zwischen 15:00 und 17:00 Uhr) übernommen werden und sind zum Ende der Mietzeit bis 10:00 Uhr wieder zu verlassen. Die Nutzung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Ort- bzw. Objektprospekte haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt.

4. Die Schlüsselübergabe und Einweisung erfolgt in der Rezeption im Feriendorf „Müritzufer“, Am Müritzufer 6, 17248 Boeker Mühle. Der Mieter erhält bei Anreise eine Übergabebestätigung auf der er, nach Besichtigung der Wohnung den einwandfreien Zustand des Mietgegenstandes bestätigt.

5. Der Mieter kann Bettwäsche, Handtücher, Kinderreisebett und Hochstuhl gesondert anmieten. Es bedarf dazu einer Erklärung seitens des Mieters bis 2 Wochen vor Anreise.

6. Es ist nicht erlaubt, auf der Parzelle, auf der sich das Ferienhaus befindet, Zelte oder Wohnwagen aufzustellen. PKW´s sind auf der angewiesenen Parkfläche zu parken. Auf dem Grundstück gilt die STVO.

7. Es ist nur mit vorheriger Genehmigung gestattet Haustiere mitzubringen. Pro Ferienobjekt sind 2 Haustiere zulässig. Hunde sind an der Leine zu führen.

8. In der gesamten Ferienhausanlage ist von 13.00 15.00 Mittagsruhe und von 22.00 8.00 Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeit ist in den Häusern und auf den Terrassen Zimmerlautstärke einzuhalten. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.

9. In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet.

10. Die Endreinigung des Mietobjektes wird durch den Vermieter vorgenommen. Die Kosten sind im Mietpreis enthalten. In den Kosten nicht enthalten sind die Beseitigung grober, das normale Maß überschreitende Verunreinigungen, liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens und des Kochherdes, Entleerung der Mülleimer und des Geschirrspülers u.ä.

11. Neben dem im Vertrag genannten Mietpreis werden Nebenkosten erhoben für Kinderzubehör, Mietwäsche und Haustiere. Die Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet. Die Kosten für Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten.

12. Bei Rückgabe des Mietobjektes behält sich der Vermieter vor, den Zustand der Wohnung zu überprüfen. Im Feriendorf „Alte Fahrt“ erfolgt in Ausnahmefällen eine Abnahme der Ferienwohnungen.

13. Wenn der Mieter die Buchung storniert, werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 8 Wochen vor Reiseantritt Stornierungsgebühr in Höhe von 50,- €
  • 8 – 6 Wochen vor Reiseantritt 10 % des Mietpreises bzw. mind. 50,- €
  • 6 – 4 Wochen vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises
  • 4 – 2 Wochen vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises
  • ab 2 Wochen vor Reiseantritt 90 % des Mietpreises
 

Kann der Mieter das Ferienhaus zum vereinbarten Zeitpunkt nicht innerhalb von 24 Stunden in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich sofort unterrichten. Anderenfalls gilt der Vertrag als storniert. Der Vermieter wird sich um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Mieters; mindestens wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,- € fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Bei teilweiser Vermietung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich niedriger ist. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Bei Umbuchungen wird eine Gebühr von 10,- € erhoben. Sollte das gemietete Objekt durch widrige Umstände nicht zur Verfügung stehen, hat der Mieter Anspruch auf ein Objekt mindestens der gleichen Kategorie. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzobjektes kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

14. Der Mieter hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Vermieter zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat. Vorhandene oder versteckte grobe Mängel am Mietgegenstand bzw. an dessen Ausstattung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt.

15. Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

16. Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, eventuell unwirksame Bestandteile der Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

17. Wir beachten die Grundsätze der EU-Datenschutzverordnung

(Stand: August 2023)

Campingplatz-ordnung

Campingplatzordnung

Der Mietvertrag ist abgeschlossen, wenn der Mieter die schriftliche Reservierungsbestätigung vom Vermieter zugesendet bekommen hat. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des sind innerhalb von 5 Tagen nach Buchung fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig.

Ihre angegebenen Daten werden nach der neusten EU-Datenschutzverordnung verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages oder zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, z.B. an Zahlungsanbieter zur Zahlungsabwicklung. Die Weitergabe erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Im Falle einer Stornierung oder bei Nichtanreise erheben wir eine Stornierungsgebühr:

  • bis 8 Wochen vor Reiseantritt Stornierungsgebühr in Höhe von 30,- €
  • 8 – 6 Wochen vor Reiseantritt 10 % des Mietpreises bzw. mind. 30,-
  • 6 – 4 Wochen vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises
  • 4 – 2 Wochen vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises
  • ab 2 Wochen vor Reiseantritt 90 % des Mietpreises

Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurabgabe. Diese wird bei Anreise fällig und beträgt 2,00 € pro Person und Nacht. Kinder und Jugendliche zahlen einen ermäßigten Tarif.

Der Naturcampingplatz ist in der Zeit vom 01.04. 31.10. geöffnet.

Die Anreise ist in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr (im Juli und August bis 18.00 Uhr) möglich. Die Abreise muss bis

11.00 Uhr erfolgen. Melden Sie sich vor Abreise bitte in der Rezeption. Der Stellplatz ist bei Abreise sauber zu hinterlassen.

Für das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten ist eine Campinggenehmigung einzuholen. Ein Anspruch auf mehrjährige Benutzung des Campingplatzes oder eines bestimmten Teiles des Campingplatzes besteht nicht.

Die Mitarbeiter handeln im Auftrag der Müritzparadies GmbH. Sie sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h., sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen.

Fahrzeuge dürfen nach Anmeldung nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren.

Beim Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten folgen Sie bitte den Weisungen der Mitarbeiter. Die Stellplatzgröße für Wohnwagen, Wohnmobile und Hauszelte beträgt 80 100 m². Zufahrts- und Rettungswege sind unbedingt frei zu halten.

Ein Mindestabstand von 2,5 m zwischen bewohnten Fahrzeugen oder Zelten muß eingehalten werden. Zeltpflöcke, Schnüre und anderes Zeltzubehör dürfen nicht über die Stellplatzgrenze hinaus reichen.

Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, daß niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird. Innerhalb der Badestelle sind Segeln, Surfen oder das Befahren mit Motorbooten untersagt.

Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung in die Sanitär- und Toilettenräume. Für Abfälle sind die verschiedenen Abfallbehälter vorhanden. Sperrmüll ist auf einem Annahmehof zu entsorgen.

Abwasserbehälter müssen in die Toiletten entleert werden. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsgeld geahndet. Chemietoiletten können auf dem Campingplatz Bolter Ufer nach Meldung beim dortigen Campingplatzwart gegen Gebühr entsorgt werden.

Auf dem gesamten Gelände sind Hunde an der Leine zu führen.

Lagerfeuer sind zu keiner Zeit erlaubt.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste, vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.

Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören.

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Von 13:00 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.

Bei groben Verstößen gegen die Campingplatzordnung steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht nicht.

Einen angenehmen Campingaufenthalt wünscht Ihnen das Team vom Müritzparadies.

(Stand: August 2023)